Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, helfen und unterstützen wir Menschen, die Arbeitssuchend mit unvollständiger Berufsanerkennung sind, nach langer Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie Menschen beruflich komplette Veränderungen hinnehmen müssen wollen. Wir unterstützen beispielsweise beim Nachholen fehlender Ausbildungsinhalte einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung, sind beraterisch aktiv, helfen bei der Praktikumssuche, als auch beim Praktikum und während der beruflichen Erprobungsphase. Gemeinsam schaffen wir einen Plan, um einen dauerhaften Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt zu schaffen. Ziel ist es, dass am Ende dieser individuellen Begleitung die Integration in den 1. Arbeitsmarkt gelungen ist.
Begleitung und Aktivierung für Migranten, Geflüchtete und Langzeitarbeitsuchende (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SBG III)Alexander Maretschko2021-08-25T15:40:29+02:00